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Entrümpelung und Umzug im Kessel, gerechnet nach Etage und Tragweg

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Im Erbfall, in Ruhe

Nachlassauflösung in Stuttgart ohne Druck auf die Erben

Wir lösen den Nachlass einer Wohnung oder eines Hauses in Stuttgart auf: erst die Sichtung, dann das Räumen, am Ende die Übergabe an Vermieter oder Käufer. Gerechnet wird nach Kubikwert und Etage, der Tragweg steht als eigene Zeile daneben. Den Takt geben die Erben vor, nicht wir: was noch offen ist, bleibt stehen, bis die Antwort da ist.

Sichtung vereinbaren

  • Sichtung vor dem ersten Karton, Papiere und Fotos zuerst
  • Ein Ansprechpartner aus der Erbengemeinschaft genügt
  • Kubikwert und Etage getrennt im Angebot
  • Abteil im Lager für Stücke, über die noch entschieden wird
  • Diskret im Haus: kein Aushang, keine Auskunft an Nachbarn
Erster Schritt
Sichtung, kein Tragen
Entscheidung
ein Ansprechpartner genügt
Offene Stücke
Abteil im Lager, ab 8 € am Tag
Unbedruckte braune Umzugskartons auf und unter einem schlichten Holzregal in einem älteren Zimmer mit gemusterter Tapete und Zimmerpflanze

Mehrere Erben, eine Entscheidung

Im Erbfall gehört die Wohnung nicht einer Person, sondern allen Erben zusammen. Für die Räumung heißt das: wir brauchen eine Entscheidung, die für alle gilt, und nicht drei Meinungen. In der Praxis genügt ein Ansprechpartner, der die Erbengemeinschaft vertritt, uns den Auftrag erteilt und sagt, was bleibt.

Was einzelne Erben behalten wollen, klären sie untereinander, bevor wir anfangen. Wir führen keine Verhandlung im Flur und entscheiden nichts, was zwischen den Erben offen ist. Steht ein Stück noch zur Debatte, bleibt es stehen oder geht ins Abteil im Lager, bis die Antwort da ist.

Lebt noch jemand in der Wohnung, etwa ein hinterbliebener Partner, ist das kein Fall für diese Seite. Dann geht es nicht um eine Auflösung, sondern um einen Umzug mit Teilauflösung, und der Zuschnitt ist ein anderer.

Nachlass: Lage, Zuschlag und Betrag

Nachlass: Lage, Zuschlag und Betrag
Lage oder ZuschlagBetragWas ihn auslöst
Erdgeschoss oder Aufzug bis zur Türab 32 € je KubikmeterKurzer Weg, Wagen vor dem Haus
Erste oder zweite Etageab 38 € je KubikmeterEin bis zwei Treppenläufe
Dritte Etage und darüberab 44 € je KubikmeterJe weitere Etage 3 € je Kubikmeter mehr
Keller, Speicher, Dachbodenab 42 € je KubikmeterEnge Läufe, niedrige Durchgänge
Tragweg 15 bis 30 Meter29 € je AdresseHinterhof, Stichweg, Halbhöhenlage
Außentreppe im Tragweg39 € je AdresseStäffele, Stützmauer, Hanggrundstück
Dritte Kraft für den ganzen Termin119 €Lohnt von der vierten Etage an

Mehrwertsteuer ist eingerechnet. Fest steht der Betrag, sobald Kubikwert, Etage und Tragweg notiert sind.

Die Sichtung kommt vor dem Räumen

Vor dem ersten Karton gehen wir mit Ihnen durch alle Räume. In dieser Sichtung wird nichts getragen, sondern gesucht. Oft liegt das Wichtige nicht im Schreibtisch, sondern in Schuhkartons auf dem Schrank, zwischen Buchseiten, in Manteltaschen und in der Kommode im Schlafzimmer.

Wir legen diese Dinge an einer Stelle zusammen, die Sie bestimmen, und wir öffnen keine verschlossenen Behälter. Was beim Räumen trotzdem noch auftaucht, kommt in eine beschriftete Kiste und wird Ihnen übergeben, nicht entsorgt. Geschreddert wird nichts ohne ausdrücklichen Auftrag.

Je ruhiger diese Runde läuft, desto weniger wird später gesucht. Deshalb legen wir sie auf einen eigenen Termin und nicht auf den Räumtag, an dem drei Leute gleichzeitig durch die Wohnung gehen.

Danach suchen wir in der Sichtung zuerst

  • Ordner, Verträge, Rentenbescheide, Kontoauszüge
  • Fotos, Alben, Briefe, Tagebücher
  • Schmuck, Uhren, Münzen, Orden
  • Bargeld, Sparbücher, Schlüssel, Ausweise
  • Urkunden, Stammbücher, Nachweise zur Grabstelle

Was wir ausdrücklich nicht tun

Wir bewerten nichts. Schmuck, Uhren, Gemälde, Teppiche, Porzellan, Münzsammlungen: was das wert ist, sagt ein Gutachter oder ein Auktionshaus, nicht ein Räumbetrieb. Wir nennen keine Summe für einzelne Stücke und machen darauf kein Angebot.

Wir verkaufen auch nichts in Ihrem Auftrag. Es gibt bei uns keine Kommission, keine Vermittlung und keinen Verkauf über Dritte. Wer Hausrat verwerten möchte, entscheidet das vor dem Räumtag und sucht sich dafür eine eigene Stelle.

Was brauchbar ist, senkt dagegen den Kubikwert: ein gut erhaltener Schrank, Werkzeug, ein Fahrrad oder eine funktionierende Waschmaschine müssen nicht entsorgt werden und fallen aus der Menge heraus, die wir berechnen. Das ist eine Gutschrift auf die Räumung und keine Bewertung des Nachlasses.

Fristen: wann die Wohnung leer sein muss

Der Mietvertrag eines Verstorbenen endet nicht mit dem Todestag. Er läuft weiter, und die Erben treten in ihn ein, bis er gekündigt ist. Für den Erbfall gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist, und die läuft ab Kenntnis vom Todesfall. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt und wie gekündigt werden muss, sagt die Verwaltung oder ein Fachanwalt.

Für uns ergibt sich daraus nur eine Zahl: der Übergabetag. Steht er, legen wir Sichtung und Räumen davor, mit Luft für einen zweiten Tag. Ein Nachlass hat fast immer mehr Papier, mehr Schubladen und mehr Nebenräume, als man von der Tür aus sieht.

Ist noch nichts entschieden, geht auch das. Dann messen wir auf, legen das Angebot vor und halten den Termin offen, bis die Erbengemeinschaft zugesagt hat. Der Kubikwert aus dem Rundgang bleibt dabei gültig.

Diskretion im Haus

In einem Mehrparteienhaus wissen die Nachbarn, was passiert ist. Darum reden wir nicht darüber. Wir sagen nicht, wer gestorben ist, wir geben keine Auskunft über den Inhalt der Wohnung, und wir stellen nichts ins Treppenhaus, was jeder beim Vorbeigehen betrachten kann.

Geladen wird zügig, Kartons gehen verschlossen nach unten, und vor der Haustür entsteht kein Zwischenlager. Wer mitten in Stuttgart-West in einer geschlossenen Gründerzeitzeile wohnt, hat zwanzig Fenster auf den Hof, und das ist Grund genug für diese Arbeitsweise.

Mit der Hausverwaltung sprechen wir ab, wann wir im Haus sind, und halten die Ruhezeiten der Hausordnung ein. Mehr Absprache braucht es im Normalfall nicht, und mehr Aufsehen soll es auch nicht geben.

Kubikwert, Etage und Tragweg

Gerechnet wird in zwei Schritten. Zuerst entsteht beim Rundgang der Kubikwert: Raum für Raum, Stapel für Stapel, Grundfläche und Höhe. Dann bestimmt die Lage der Wohnung den Satz. Im Erdgeschoss oder mit einem Aufzug bis zur Wohnungstür gilt ab 32 € je Kubikmeter, in der ersten und zweiten Etage ab 38 € je Kubikmeter, von der dritten Etage an ab 44 € je Kubikmeter, und für Keller, Speicher und Dachboden ab 42 € je Kubikmeter.

Eine Rechnung dazu: Eine Zweizimmerwohnung im Heusteigviertel bringt 18 Kubikmeter zusammen, sie liegt in der zweiten Etage ohne Aufzug, der Satz ist also ab 38 € je Kubikmeter, und 18 Kubikmeter sind damit 684 Euro. Steigt die Wohnung eine Etage höher, steigt auch die Stufe, und ab der dritten gilt zusätzlich: Je weitere Etage 3 € je Kubikmeter mehr.

Der Tragweg steht daneben. Die ersten fünfzehn Meter zahlt niemand doppelt, ab dem sechzehnten Meter greift der Posten mit 29 € je Adresse, und führt eines der Stäffele oder eine Stützmauer durch den Weg, kommen 39 € je Adresse hinzu. Von der vierten Etage an lohnt sich fast immer eine dritte Kraft für den ganzen Termin, 119 €, weil dann niemand mehr leer durch das Treppenhaus geht.

Ein Abteil für das, was noch offen ist

Nicht jede Frage ist am Räumtag entschieden. Eine Kommode, die eine Enkelin vielleicht haben will, ein Schrank, der in keine der Wohnungen passt, zwei Kisten Bücher, die noch jemand durchsehen soll: dafür gibt es das Abteil im Lager. Ein Abteil mit 6 Kubikmetern steht mit ab 8 € am Tag im Angebot, wir bringen hin und stellen später zu.

Das hält den Übergabetag frei, ohne dass vorschnell entsorgt wird. Die Erbengemeinschaft bekommt Zeit für ihre Antwort, und der Vermieter bekommt seine leere Wohnung. Beides gleichzeitig ist der eigentliche Zweck dieser Lösung.

Alles andere läuft wie bei jeder anderen Fläche. Der Weg vom Rundgang bis zur Rechnung ist auf Entrümpelung Stuttgart Schritt für Schritt beschrieben. Gehört zur Wohnung ein Abteil im Keller, und das ist fast immer so, lesen Sie dazu die Kellerentrümpelung.

Was Erben uns am Telefon fragen

Wir sind vier Erben und wohnen weit auseinander. Wer muss da sein?

Einer genügt. Wir brauchen einen Ansprechpartner, der für die Erbengemeinschaft spricht und den Auftrag erteilt. Zur Sichtung kann diese Person allein kommen; wir halten fest, was wir finden, legen es zusammen und melden uns, wenn etwas auftaucht, über das die anderen entscheiden müssen.

Was passiert mit Papieren, die wir übersehen haben?

Sie kommen in eine beschriftete Kiste und gehen an Sie, nicht in die Ladung. Das gilt für Ordner und Briefe genauso wie für eine Geldscheinrolle in einer Kaffeedose. Vernichtet wird nichts von uns, auch kein Papierkram, der wertlos aussieht. Was damit geschieht, entscheiden Sie in Ruhe und nicht am Räumtag.

Können Sie uns sagen, was der Schmuck wert ist?

Nein, und wir wollen es auch nicht. Eine Bewertung von Schmuck, Uhren, Kunst oder Teppichen gehört zu einem Gutachter oder einem Auktionshaus. Wir legen solche Stücke in der Sichtung zusammen und fassen sie danach nicht mehr an. Erst wenn Sie entschieden haben, dass etwas weg darf, zählt es für uns zur Menge.

Übernehmen Sie den Verkauf des Mobiliars?

Nein. Es gibt bei uns keinen Verkauf im Auftrag, keine Kommission und keine Vermittlung an Händler. Was brauchbar ist und nicht entsorgt werden muss, senkt stattdessen den Kubikwert und damit den Betrag für die Räumung. Das ist der ehrlichere Weg, weil Sie dabei nicht auf einen Erlös warten müssen.

Die Wohnung muss zum Monatsende leer sein. Schaffen Sie das?

Das hängt an Kubikwert und Etage, nicht am Datum. Fragen Sie früh an, damit zwischen Rundgang und Räumtag eine Woche liegt und zwischen Räumtag und Übergabetag noch ein Werktag frei bleibt. Wird es knapp, setzen wir eine dritte Kraft ein, statt den Termin zu verschieben.

Wie lange dauert eine Dreizimmerwohnung?

Mit zwei bis drei Kräften ist eine durchschnittlich eingerichtete Dreizimmerwohnung ein Tagesprojekt. Zwei Tage werden es, wenn viel Papier zu sichten ist, wenn Keller und Dachboden dazugehören oder wenn die Wohnung in der vierten Etage ohne Aufzug liegt. Das sagen wir nach dem Rundgang und nicht am Telefon.

Muss der Keller mitgeräumt werden?

Ja, das Abteil gehört zum Mietverhältnis und wird bei der Abnahme mitbetrachtet. Wir messen es im selben Durchgang auf, rechnen es aber mit der eigenen Kellerstufe von ab 42 € je Kubikmeter, weil der Weg über den Kellerhals ein anderer ist als der aus der Wohnung.

Erfahren die Nachbarn, worum es geht?

Von uns nicht. Wir hängen keinen Zettel aus, in dem der Grund steht, wir beantworten keine Fragen im Treppenhaus und wir stellen nichts offen ab. Mit der Hausverwaltung sprechen wir nur den Zeitraum ab. Alles andere bleibt Sache der Erben.

Steht bei uns oft im selben Auftrag

Woran Sie uns im Erbfall messen können

Eigene Kräfte, eine Sichtung vor dem ersten Karton, Fundstücke in beschrifteter Kiste, keine Bewertung und kein Verkauf im Auftrag. Was offen ist, bleibt stehen, bis die Erben geantwortet haben.

Erst sichten, dann räumen 01579-2469990

Kurz und gut

Am Ende ist die Wohnung leer und nichts verloren

Gesichtete Papiere in Ihrer Hand, die Fläche besenrein, offene Stücke im Abteil und ein Betrag, der sich vom Rundgang bis zur Rechnung nicht bewegt hat.

Angebot anfragen 01579-2469990